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Ratgeber Bauen und Sanieren

Treppenlifte in Mietshäusern?

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In den eigenen vier Wänden ist es immer noch am schönsten, dies gilt natürlich auch im Alter. So ist es nicht verwunderlich das ältere Menschen trotz körperlicher Beeinträchtigungen selbständig zu Hause leben möchten. Bei einem Eigenheim ist es sicherlich kein Problem, dies auf barrierefreies Wohnen auszurichten, allerdings leben immer mehr ältere Mitbürger in Mietshäusern mit mehreren Parteien.

 

Das Recht steht auf Ihrer Seite.
Ob ein Treppenlift im Mietshaus möglich ist regelt der Paragraph 554a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Paragraph sagt aus, dass Sie von Ihrem Vermieter jederzeit Umbaumaßnahmen zur barrierefreien Nutzung des Mietobjekts fordern können. Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist natürlich eine vorhandene Notwendigkeit für den Einsatz von technischen Hilfsmitteln.
Um den Umbau zu realisieren, müssen die anderen Mietparteien mit in die Diskussion einbezogen werden. Zusätzlich kann der Vermieter darauf drängen, dass eine Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands gegeben werden muss

Die Sicherheit geht vor.
Beim Einbau eines Treppenlifts müssen einige Sicherheitsbestimmungen beachtet werden. So muss die Treppenbreite trotz des Lifts noch mindestens hundert Zentimeter betragen. Sollte dies nicht zu bewerkstelligen sein empfiehlt sich ein Treppenlift mit hoch klappbarer Sitzfläche. Natürlich dürfen generell keine Fluchtwege durch das Hilfsmittel versperrt werden. Auch der Handlauf muss weiterhin uneingeschränkt nutzbar sein.
Sollte die Strecke des Lifts über mehrere Etagen gehen, muss in jedem Geschoss eine entsprechend große Haltezone eingerichtet werden. Sollte es einmal zu einer Störung kommen, muss der Treppenlift manuell wieder in die Ausgangsposition gebracht werden können. Außerdem ist darauf zu achten das der Lift nicht zweckentfremdet wird, das bedeutet er darf nur genutzt werden um Wohnraum zu erreichen und muss vor unbefugtem Benutzen gesichert werden können. Zu guter Letzt ist es vorteilhaft darauf zu achten, dass der Lift aus nicht brennbaren Materialien besteht.

Wer trägt die Kosten die beim Einbau entstehen.
Die Kosten für die Anschaffung und den Einbau des Treppenlifts trägt ausschließlich der Mieter. Auch die Aufwendungen für einen eventuell später benötigten Ausbau werden nicht übernommen. Allerdings besteht die Möglichkeit Zuschüsse bei der zuständigen Pflegeversicherung zu beantragen. Sollten im Haus mehrere beeinträchtigte Personen leben, bietet es sich an die Kosten mit ihnen aufzuteilen. So ließen sich auch Reparatur – und Wartungskosten klein halten.
Weitere Informationen rund um das Thema Treppenlift finden Sie unter: www.treppenliftwiki.org, hier werden Ihnen alle wichtigen Richtlinien aufgezeigt und es werden Tipps für Einbau und Finanzierung gegeben.

Autor: Sotirios Marinis

Hallo. Hier schreibt Sotirios Marinis. Seit rund 15 Jahren bin ich in der Baubranche tätig. Aufgrund dieser langen Zeit konnte ich mir viele fachliche Kenntnisse erwerben, das ich gerne hier mit Euch teilen möchte…

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